Wichtige Änderungen ab 1. Januar 2018

Neue Mehrwertsteuer-Sätze ab 1.1.2018

Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 kommen ab dem 1. Januar 2018 neue Mehrwertsteuersätze zur Anwendung. Der Normalsatz reduziert sich von derzeit 8 % auf 7.7 %. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen vermindert sich von 3.8 % auf 3.7 %. Der reduzierte Satz bleibt unverändert bei 2.5 %. Die Reduktion der Steuersätze bedingt auch entsprechende Anpassungen bei den Saldosteuersätzen sowie den Pauschalsteuersätzen für Gemeinwesen und verwandte Bereiche.

Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Leistungszeitraum. Somit ist das Da-tum der Rechnungsstellung oder der Zahlung nicht von Bedeutung. Dies hat direkte Auswir-kungen auf Rechnungsstellungen im Jahre 2017 mit Leistungserbringungen erst im Jahre 2018 oder jahresübergreifende Verträge (z.B. Wartungsverträge). Aufgrund des kurzen Um-setzungszeitraumes empfehlen wir eine zeitnahe Prüfung der nötigen Anpassungen in den Buchhaltungs- und Abrechnungssystemen und die Kontrolle von Verträgen und MWST-rele-vanten Dokumenten.

Anpassung Mehrwertsteuer-Abrechnungsformulare für Leistungen ab 1.1.2018

Mit Inkrafttreten der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes ergeben sich ab 1. Januar 2018 auch bei den Mehrwertsteuer-Abrechnungsformularen inhaltliche Änderungen.

Auf der Website der Eidg. Steuerverwaltung sind die neuen Formulare aufgeschaltet. Da jetzt schon Leistungen mit den neuen Steuersätzen in Rechnung gestellt werden können (für Leis-tungen ab 2018), mussten bereits für das 4. Quartal 2017 resp. 2. Semester 2017 angepasste Formulare erstellt werden. Die Abrechnungsformulare ab dem 1. Quartal 2018 bzw. 1. Se-mester 2018 berücksichtigen dann noch die inhaltlichen Änderungen aufgrund der Teilrevi-sion des Mehrwertsteuergesetzes. Eine zeitnahe Prüfung der Buchhaltungs- und Abrech-nungssysteme zum Vollzug der nötigen Anpassungen wird auch hier empfohlen.

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