Ab dem 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Mehrwertsteuersätze erhöht.
Neu ab 1. Januar 2024 | Bis 31. Dezember 2023 | |
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Normalsatz | 8.1 % | 7.7 % |
Reduzierter Satz | 2.6 % | 2.5 % |
Sondersatz für Beherbergung | 3.8 % | 3.7 % |
Ebenfalls kommt es zu einer Anpassung bei der Saldosteuersätzen (SSS) und Pauschalsteuersätzen (PSS) sowie zu einer Änderung der Umsatz- und Steuerzahllastlimite für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode. Die Änderungen bei den SSS und PSS berechtigen jedoch nicht zu einem vorzeitigen Wechsel der Abrechnungsmethode. In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 können erstmals die neuen Mehrwertsteuersätze deklariert und mit der Eidg. Steuerverwaltung abgerechnet werden.
Massgebend für die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes ist der Zeitpunkt resp. der Zeitraum der Leistungserbringung. Weder das Rechnungs- noch das Zahlungsdatum beeinflussen den Steuersatz. Alle Leistungen, welche nachweislich bis zum 31. Dezember 2023 erbracht wurden, können mit den alten MWST-Sätzen abgerechnet werden. Werden die Leistungen hingegen nach dem 1. Januar 2024 erbracht, so sind die neuen MWST-Sätze zu berücksichtigen. Somit ist auch bei Teilzahlungen und periodischen Leistungen (Abonnemente, Service- und Wartungsverträge, usw.) der effektive Leistungszeitraum für die Anwendung des entsprechenden MWST-Satzes entscheidend, was im Zuge der Rechnungsstellung zu einer Steuersatzaufteilung führen kann.
Die Eidg. Steuerverwaltung hat mit der MWST-Info 19, eine separate Praxispublikation zur Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024 erstellt (https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/MI/19).
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